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Die Vorlage des Verhaltenskodex zum Kindeswohl ist unbedingt erforderlich.
Termine?
Termine: 20./21.10.2018 und 27./28.10.2018 – Beginn immer um 09.00 Uhr
Anmeldung und Infos?
Die Anmeldung (Vorname, Name, Telefon, Verein, Lizenz) erfolgt per Mail an inklusion@kanu-hessen.de.
Weitere Infos gibt es bei Harald Piaskowski – Tel. +49 175 737 2600
veröffentlicht am 10.09.2018
Fortbildung - Profilerweiterung Inklusion
an zwei Wochenenden in der Heinrich-von-Bibra Schule in Fulda
Profilerweiterung Inklusion – Heinrich-von-Bibra-Schule Fulda – Buseckstraße 5 – 36053 Fulda
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle Übungsleiter/innen und Trainer/innen, Lehrer/innen mit Facultas Sport sowie Motolog/innen, Motopäd/innen, Erzieher/innen und soziale Fachkräfte.Die Vorlage des Verhaltenskodex zum Kindeswohl ist unbedingt erforderlich.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung umfasst 30 Lerneinheiten, findet an zwei Lehrgangswochenenden statt und wird als Lizenzverlängerung anerkannt. Die Teilnehmer/innen erhalten außerdem einen Lizenzeintrag „Profilerweiterung Inklusion“.Termine?
Termine: 20./21.10.2018 und 27./28.10.2018 – Beginn immer um 09.00 Uhr
Welche Ziele hat die Ausbildung?
Die Ausbildung- gibt praktische Anregungen zur Gestaltung von Sport- und Bewegungsangeboten für heterogene Gruppen,
- unterstützt die Umsetzung von Inklusion in der Vereinspraxis,
- entwickelt didaktisch-methodische Kompetenzen im Umgang mit heterogenen Gruppen,
- soll dazu befähigen, ggf. in einer Folgeveranstaltung eine Inklusive Fahrtenleiterausbildung im Hessischen Kanu Verband zu entwickeln.
Welche Inhalte hat die Ausbildung?
- Inklusion erfahren, erklären und verstehen: Selbsterfahrungen, Begriffserklärungen, geschichtliche Entwicklung, bildungspolitische Entwicklungen
- Settings von Kindern und Jugendlichen
- Informationen zu Fördermöglichkeiten, Netzwerkarbeit
- Behinderungsarten, Klassifizierungssysteme
- Didaktik und Methodik zum Umgang mit heterogenen Gruppen
- Umsetzung und Gestaltung von inklusiven Sportangeboten
Was kostet die Ausbildung?
Die TN tragen lediglich die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung.Freistellung für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit
Nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch kann für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugenarbeit eine Freistellung erfolgen. Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer/innen im Angestelltenverhältnis und Auszubildende ab 16 Jahre. Informationen und Anträge gibt es hier.Anmeldung und Infos?
Die Anmeldung (Vorname, Name, Telefon, Verein, Lizenz) erfolgt per Mail an inklusion@kanu-hessen.de.
Weitere Infos gibt es bei Harald Piaskowski – Tel. +49 175 737 2600