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veröffentlicht am 18.09.2021

Neue Corona-Regeln ab dem 16.09.2021 in Hessen

Die Auslegungshinweise zur neuen Corona-Schutzverordnung sind online

Neue Corona-Regeln ab dem 16.09.2021 in Hessen

Seit dem 16. September gelten in Hessen neue Corona-Regelungen, die sich auch auf den Sportbereich auswirken. Sie sind in der überarbeiteten Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) festgehalten. Die Auslegungshinweise zur aktuellen Verordnung können hier eingesehen werden.

Spezielle Auslegungshinweise zur Jugendarbeit finden Sie hier.

Damit einher geht eine Art Systemwechsel: In Anlehnung an das Bundesinfektionsschutzgesetz hat die Hessische Landesregierung beschlossen, die Infektionsinzidenz als alleinigen Indikator für die Coronavirus-Schutzmaßnahmen abzulösen. Künftig werden die Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivbetten wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein. Welche Regelungen für den Sport gelten ist damit nicht mehr abhängig von der Inzidenz im jeweiligen Landkreis / der jeweiligen kreisfreien Stadt

In Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport beantwortet der Landessportbund Hessen  Detailfragen zu den landesweiten Regelungen:  https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/
 
 
 
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