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veröffentlicht am 05.04.2022

Landesprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen

Beantragung bis zum 15. April 2022 möglich


Liebe Vereinsverantwortliche, Liebe Jugend- und Nachwuchswarte,

Für das Schuljahr 2022/23 können BIS ZUM 15.April 2022 finanzielle Mittel in Höhe von EUR 700 pro Schuljahr für einen Zeitraum von 3 Schuljahren für Kooperationen zwischen Schule und Verein beantragt werden.

Darüber hinaus haben alle Grund- und weiterführenden Schulen Budget’s für die Organisation ihrer Ganztagesbetreuung zur Verfügung. Diese ist für die Schulen mehr und mehr verpflichtend. Unseren Informationen zufolge stehen  den Schulen ca. EUR 15 pro Schulstunde (45Min.) zur Verfügung. Die Schulen entscheiden  individuell, je nach Angebot eines Vereins, über die finanzielle und organisatorische Ausgestaltung einer Sport-AG.
  • Schulen sind angehalten Ganztagesangebote bereitzustellen und zu finanzieren
  • Sportvereine suchen nach systematischen Wegen kontinuierlicher, nachhaltiger Nachwuchsgewinnung
  • DAHER SIND KOOPERATIONEN ZWISCHEN IHREM VEREIN UND IHRER ÖRTLICHEN SCHULE IN FORM VON NACHMITTAGS-AG’s EINE WIN-WIN MÖGLICHKEIT, DIE SIE PRÜFEN UND NUTZEN SOLLTEN.
Unsere Empfehlung daher:
  • Sprechen Sie mit Ihren örtlichen Schulen (Priorität Grundschule und ggf. Sekundarstufe 1)  über die Durchführung einer Sport-AG.
Aktuell am 10.3. wurden alle Schulen vom Staatlichen Schulamt des Landkreises, Herr Clemens Groß, auf die aktive Wahrnehmung des Förderprogramms Schule und Verein hingewiesen. Beziehen Sie sich ggf. darauf.
  • Schöpfen Sie den finanziellen Rahmen für Ihren Verein aus (hier sind aus den o.g. Quellen pro 45 Min.-Einheit Beträge von ca. EUR 25 realistisch.)
  • Prüfen sie Vereins-interne und auch externe Trainer-Optionen für die Durchführung dieser AG’s.
  • Voraussetzung für die Beantragung der Förderung über das Landesprogramm Schule und Verein ist die offizielle Leitung der AG durch eine(n) lizensierte(n) Übungsleiter’in  (z.B. mindestens C-Trainer-Lizenz einer Sportart oder entsprechende. allgemeine Übungsleiter-C-Lizenz)

Bei Interesse: Was ist zu tun?
Führen Sie ein Gespräch mit ihrer örtlichen (Grund-) Schule über die Durchführung einer AG und dauernder Talentsichtung und Nachwuchsgewinnung in ihrer Sportart über
  • Die Möglichkeit der Kooperation im Rahmen des Programms Schule und Verein 
  • Die Beantragung erfolgt über das in Anlage 1 beigefügte ‚Gesprächsprotokoll und Antrag auf die Kooperationsmaßnahme Schule und Verein‘.  Das weitere Prozedere zum Abschluss des Kooperationsvertrages erfolgt dann durch das Schulamt im direkten Kontakt mit ihnen bzw. ihrem Verein.
  • Die weiteren individuellen finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten der Durchführung einer AG – unabhängig vom Landesprogramm Schule + Verein.                 
  • und die Kombination aus Beidem.
Bei Fragen und Unterstützung stehen wir gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich hier an:
Wolfgang Giebel, E-Mail: wolfgang.giebel@gmx.net Mobil: 0179-4411556


Sportliche Grüße
…………………………
Sportkreis Fulda-Hünfeld
 
Anlagen
1. Gesprächsprotokoll und Antrag auf eine Kooperationsmaßnahme Schule und Verein                    
2. Power-Point - Präsentation Landessportbund Hessen: Landesprogramm Schule und Verein


Kontaktdaten Staatliches Schulamt – Clemens Groß
Tel.: +49 661 83900
Fax: +49 661 8390122
E-Mail: Clemens.Gross@kultus.hessen.de
Internet: http://www.schulamt-fulda.hessen.de
 
 
 
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