lsb h Ehrungen
Alle Infos zur Ehrungen von engagierten Mitgliedern durch den lsb h
Der Landessportbund Hessen e.V. verpflichtet sich in seiner Satzung Personen zu ehren, die sich um den Sport verdient gemacht haben. Hierzu hat sich der lsb h eine Ehrungsordnung gegeben. Die sich laufend ändernden und wachsenden Ansprüche an das Ehrenamt setzen eine permanente Überprüfung und Modifizierung der Ehrungsbedingungen voraus. Letztlich stellen Ehrungen die seltene und viel zu geringe Anerkennung für die vielen ehrenamtlich tätigen Personen in unseren Vereinen, Sportkreisen und Verbänden dar.
Bei der Einreichung bitte unbedingt beachten:
- die Anträge sind immer über den zuständigen Sportkreis einzureichen
und - sollten dem lsb h spätestens vier Wochen vor dem Verleihungstermin vorliegen.
Wichtig ist, dass die Ehrungen stets in zeitnahem Zusammenhang mit den Tätigkeiten oder Aktivitäten des zu Ehrenden stehen.
Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsvereine, Sportkreise und Verbände des lsb h. Privatpersonen, Abteilungen oder Untergliederungen wie Kreise, Bezirke, etc. haben kein Antragsrecht.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Links:
lsb h Ehrungen und Auszeichnungen
lsb h Ehrungsantrag
Vorgaben zur Antragsabwicklung